Rheine Golf GmbH & Co. KG (Betreibergesellschaft)

Geschäftsführung

Gerd Rothfuchs
hauptamtlich

Golfbusinessdirector
Geschäftsführer & Manager
rothfuchs@gc-rheine.de

Georg Bolte

Geschäftsführer
info@gc-rheine.de

Michaela Rehbock

Golfbetriebswirtin (DGV)
Assistentin der Geschäftsführung
DOSB-Trainerin C Breitensport Golf
rehbock@gc-rheine.de

Nutzungsordnung

 Für schönere Golfrunden

Die Golfanlage Rheine/Mesum dient Golfspielern und Erholungssuchenden als Sport- und Naherholungszentrum. Sportliches, faires Verhalten und die Beachtung der Golfetikette sind für einen angenehmen Aufenthalt auf der Anlage ebenso Voraussetzung wie die Beachtung dieser Nutzungsordnung.

   

1.

 

Nutzer der Golfanlage Rheine/Mesum mit ihren 9- und 18-Loch-Plätzen und aller zugehörigen Einrichtungen sind verpflichtet,

 sich vor Nutzung der Anlagen über die aktuellen Informationen hinsichtlich Spielzustand der Golfanlagen, der offiziellen Platzregeln, sowie der Spielordnung des Golfsportclub Rheine/Mesum anhand der Aushänge zu informieren.

   

2.

 

Jeder Nutzer der Golfplätze ist verpflichtet, seine gebuchten Startzeiten einzuhalten.

Abschlagzeiten können bereits ab 7 Tage vor Spielbeginn gebucht werden.

Reservierte Abschlagzeiten müssen bei absehbarer Nichtinanspruchnahme baldmöglichst, spätestens 30 Minuten vor der gebuchten Abschlagszeit storniert werden.

   

3.

 

Nutzer der Golfplätze spielen nach den Golfregeln des Deutschen Golfverbandes, den Platzregeln, sowie der Spielordnung des Golfsportclub Rheine/Mesum. Die Verwendung von Range-Bällen ist nicht erlaubt.

   

4.

 

Die Range-Bälle sind Eigentum der Betreibergesellschaft und dürfen nicht der Driving Range entfernt werden; Jede Zuwiderhandlung wird als Diebstahl strafrechtlich verfolgt und mit Hausverbot belegt.

   

5.

 

Zur Erteilung von Golfunterricht sind ausschließlich die von der Betreibergesellschaft autorisierten Trainer berechtigt.

   

6.

 

Für alle Besucher und Nutzer der Golfanlage Rheine/Mesum gilt:

Fahrzeuge sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen; die Haltebucht vor dem Clubhaus ist lediglich für das Be- und Entladen zu benutzen. Für Beschädigungen an den Fahrzeugen bzw. Diebstahl des Fahrzeuges oder Diebstahl von in den Fahrzeugen zurückgelassenen Gegenständen haftet die Betreibergesellschaft nicht.

Den Anordnungen des Marshals und der Mitarbeiter der Betreibergesellschaft ist unbedingt Folge zu leisten.

Im Interesse eines geregelten Spielbetriebes und im Hinblick auf die von allen Nutzern der Golfanlage Rheine/Mesum gewünschten angenehmen Clubatmosphäre behalten sich Betreibergesellschaft und e.V.- Vorstand vor, die Einhaltung der Nutzungsordnung aufmerksam zu beobachten und Verstöße notfalls mit Platzverweis, Platzsperre oder Hausverbot zu ahnden.

Rheine, den 01.01.1999

Rheine Golf GmbH & Co.KG

 

Golfsportclub Rheine/Mesum Gut Winterbrock e.V.

Seit 1996 Mitglied des Deutschen Golfverbandes (DGV) und einer der größten Clubs im Münsterland.

Als Mitglied des Golfsportclub haben Sie u.a. folgende Vorteile:

  • Teilnahmeberechtigung an clubinternen Turnieren
  • DGV-Ausweis, der Sie legitimiert, auf anderen Golfanlagen gegen Entrichtung des Greenfees zu golfen.
  • Gesicherte Abschlagszeiten nach telefonischer Reservierung oder per Online Reservierung sowie Vorrecht bei Startzeiten während der „Prime Time“ (z.B. an Wochenenden oder Feiertagen).
  • Greenfeerabatt von 50% auf den Plätzen der Partnerclubs im Greenfeeverbund Münsterland

Vorstand

Neuer Vorstand (v.l.n.r.): Marco Fuß (Schatzmeister), Uta Wedi (Vize-Präsidentin), Dr. Thomas Schettler (Präsident), Dr. Matthias Westermann (Spielführer)

Gerhard Auhagen

Ehrenpräsident

Claus Schulz

Seniors Captain

Paul Matzker

Seniors Captain

Renate Gärthöffner

Seniorinnen Captain

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Hannelore Franke
und Petra Distelkämper

Ladies Captain Team

Michaela Rehbock und Uta Wedi

Jugendwart-Team